Lebensmittel, die durch den Einsatz neuer Technologien oder unter Verwendung neuartiger Rohstoffe hergestellt werden, werden als Novel Food bezeichnet. Auch neu entwickelte oder neu entdeckte Lebensmittel, Produkte exotischer Herkunft oder besonders zusammengesetzte Produkte fallen darunter. Alle „neuartigen“ Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten zeichnen sich dadurch aus, dass sie vor dem 15.05.1997 in der EU noch nicht für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.
Diese Produkte unterliegen der Novel Food-Verordnung (NFVO), die gewährleisten soll, dass von den neuartigen Lebensmitteln oder -zutaten keinerlei gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher ausgeht.
Sie dürfen sich von den konventionellen Produkten nicht dahingehend unterscheiden, dass bei normalem Verzehr irgendwelche Nährstoffmangelerscheinungen auftreten. Auch Irreführungen bezüglich des Produktes sollen ausgeschlossen werden. Für die Zulassung müssen sie eine Sicherheitsprüfung durchlaufen.
Typische Vertreter von Novel Food sind Stevia oder Noni, aber auch Molkereiprodukte mit isolierten Pflanzensterinen oder unter Einsatz der Nanotechnologie hergestellte Produkte. Gentechnisch veränderte Lebensmittel fallen seit 2004 nicht mehr unter die NFVO, da hierfür eigene Verordnungen bestehen.