Geschmacksverstärker

Die EU-Verordnung für Lebensmittelzusatzstoffe besagt, dass Geschmacksverstärker Stoffe sind, die den Geschmack und/oder Geruch eines Lebensmittels verstärken oder abrunden“ können.

Sie sind selbst keine Lebensmittel oder übliche Lebensmittelzutat, sondern natürliche oder synthetisierte Zusatzstoffe, die selbst möglichst geschmacks- und geruchsneutral sein sollten. Dieser Anforderung genügen jedoch nicht alle Geschmacksverstärker in vollem Umfang. Schon kleinste Mengen reichen aus, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.

In der Zutatenliste von verarbeiteten Lebensmitteln sind Geschmacksverstärker als Zutat kenntlich zu machen. Sie verbergen sich hinter den E-Nummern E 620 bis E 640. Der wohl bekannteste Vertreter ist das Glutamat (E 621 bis E 625). Ein Geschmacksverstärker, der in der Lage ist, sämtliche Geschmacksrichtungen zu verstärken, wurde bisher noch nicht gefunden.

Rechtlich nicht als Geschmacksverstärker gelten übrigens Zusätze, die zwar natürlicherweise viel Glutamat enthalten, die aber keine isolierten Glutamate darstellen. Sie findet man in der Zutatenliste unter „Hefeextrakt“, „Würze“ oder „Sojaprotein“. Sie sind nicht als Geschmacksverstärker kenntlich zu machen.

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